Zuschuss für Neugeräte
Energiesparend und umweltfreundlich modernisieren
Vielleicht möchten Sie die Anpassung von L- auf H-Gas für den Kauf eines effizienteren Neugerätes nutzen? Zum Beispiel zum Modernisieren Ihrer Heizung mit einem energiesparenden Gasbrennwertgerät? Wenn wir dadurch die Kosten für die Anpassung Ihres Altgerätes sparen, beteiligen wir uns gerne mit 100 Euro an den Kosten für Ihr Neugerät. Den Antrag für den Zuschuss finden Sie hier.
Zusätzlich erhalten Sie einen Zuschuss bis 500 €, wenn es sich bei der Neuanschaffung um ein Heizgerät handelt. Die konkrete Höhe der Kostenerstattung ist abhängig vom Alter des bisherigen Verbrauchsgerätes (500 € bei Gerätealter bis 10 Jahre, 250 € bei Gerätealter über 10 und bis 20 Jahre, 100 € bei Gerätealter über 20 und bis 25 Jahre). Den Antrag für den Zuschuss finden Sie hier hier.
Voraussetzungen für den Erhalt der Kostenerstattung:
- Sie müssen Eigentümer der „alten“ Gasheizung, also der Heizung sein, die Sie nun gegen eine neue Heizungsanlage tauschen wollen
- Zuschüsse erhalten Sie nur, wenn Sie die neue Heizungsanlage nach dem ersten Informationsschreiben zur bevorstehenden Erdgasumstellung erhalten haben. Eine nachträgliche Erstattung ist nicht möglich
- Sie bzw. ihr Fachunternehmen müssen uns nachweisen, dass das Neugerät nicht mehr angepasst werden muss
- Zuschüsse können nur für Gasgeräte gezahlt werden, welche im Umstellungsgebiet (Lengerich, Lienen, Tecklenburg außer Leeden, Ladbergen) betrieben werden
Unser Angebot für Sie: Ihre neue Heizung ohne Eigeninvestition
Sie wollen oder müssen Ihre Heizung modernisieren? Wir bieten Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket an und übernehmen sämtliche Kosten für Ihre neue Heizung. Sie entrichten lediglich einen monatlichen Pauschalbetrag. Interesse? Hier geht es zu unserem Angebot.